Kompetenzprofil
Nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung wird der Kompetenzbegriff wie folgt definiert:
Unter Kompetenz wird in der breiteren Bildungsdiskussion allgemein die Verbindung von Wissen und Können in der Bewältigung von Handlungsanforderungen verstanden. Als kompetent gelten Personen, die auf der Grundlage von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aktuell gefordertes Handeln neu generieren können. Insbesondere die Bewältigung von Anforderungen und Situationen, die im besonderen Maße ein nicht routinemäßiges Handeln und Problemlösen erfordern, wird mit dem Kompetenzkonzept hervorgehoben.
Diese Kompetenz ist für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig, um ihren rechtlichen Aufgaben nach § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 gerecht zu werden.
Nach dem ASIG besteht die Aufgabe vorrangig darin, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung zu unterstützen.
Um eine kompetente Beratung des Arbeitgebers zu gewährleisten, baut der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf den Erfahrungen der Teilnehmer, sei es beruflich oder privat, auf und zielt auf die relevanten Handlungskompetenzen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.
Hier ist eine Kombination der Fach-, Methoden-, Sozial- und personalen Kompetenz angedacht, die sich in den vier Bereichen Know-how, Umgang mit anderen, Umgang mit sich selbst und Haltung widerspiegelt.
Beim Know-how geht es u.a. um Fachwissen, Beurteilungsvermögen und ganzheitliches Denken. Im Bereich Umgang mit sich selbst stehen Themen wie Lernbereitschaft, Selbstmanagement oder auch Selbstreflexion im Vordergrund.
Umgang mit anderen heißt unter anderem, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit team- und lernfähig ist. Haltung bezieht such auf die normativ-ethische Einstellung und das Pflichtgefühl.